Forschungsprojekte
Zielsetzungen
- Mit der Vergabe von finanziellen Beiträgen zur Durchführung von klinisch orientierten und laborgebundenen Forschungsprojekten will die Liga die Kenntnisse über Krebserkrankungen und Therapiemöglichkeiten sowie über die Vorbeugung fördern.
- Die Gewährung von Unterstützungen geschieht aufgrund wissenschaftlicher Kriterien.
- Primär sollen junge, erfolgversprechende Forschende im Kanton Bern unterstützt werden.
- Es bestehen keine Schwerpunkte; vielmehr können Projekte auf sämtlichen Gebieten der Krebsforschung unterstützt werden, wobei die klinisch orientierte Forschung Vorrang vor der Grundlagenforschung hat.
Verfahren
- Die Gesuche um Unterstützung von Forschungsprojekten können jeweils auf zwei Termine (31. März und 30. September) beim Sekretariat eingereicht werden.
- Die Gesuche sind unter Verwendung des Gesuchsformulars bevorzugt in englischer Sprache einzureichen, können aber ausnahmsweise auch in deutscher oder französischer verfasst werden.
- Pro Gesuchsteller/Gesuchstellerin kann gleichzeitig nur ein Projekt unterstützt werden.
- Gesuche, die Arbeiten an Mensch und Tier zum Gegenstand haben, bedürfen der Genehmigung durch die zuständigen staatlichen Kommissionen.
- Der Präsident/die Präsidentin der Forschungskommission teilt die eingehenden Gesuche den einzelnen Mitglieder der Forschungskommission zu, welche die Funktion eines internen Reviewers übernehmen.
- Die internen Reviewer beurteilen die Vollständigkeit und Rechtmässigkeit des Gesuches, die finanziellen Angaben sowie die örtlichen Rahmenbedingungen. Selbstverständlich nehmen sie auch zum Inhalt des Gesuches Stellung.
- Die eigentliche inhaltliche Beurteilung der Gesuche wird durch externe Peer Reviewer vorgenommen. Die Peer Reviewer geben z.H. der Forschungskommission eine schriftliche Beurteilung bezüglich Originalität, wissenschaftlichem Gewinn, Durchführbarkeit und Kompetenz des Gesuchsstellers ab. Die schriftliche Beurteilung ergibt zusammen mit dem Gutachten des internen Reviewers die Basis für den definitiven Entscheid der Forschungskommission. Zugesprochene Gelder müssen innert sechs Monaten bezogen werden, ansonsten verfällt die Zusprache zugunsten der BKL.
- Der Entscheid über die Vergabe von Forschungsunterstützungen obliegt dem Vorstand und ist nicht anfechtbar; er wird in der Regel innert sechs Monaten nach Einreichung des Gesuches gefällt. Der Vorstand ist nicht verpflichtet, seine Entscheide gegen aussen zu begründen.
- Die Gesuchssteller verpflichten sich bei Zusprache einer mehrjährigen Unterstützung, der BKL einen jährlichen wissenschaftlichen sowie finanziellen Zwischenbericht zukommen zu lassen, was zum Bezug der weiteren Raten berechtigt. Nach dem Ablauf der Unterstützungsperiode muss ein wissenschaftlicher und ein finanzieller Schlussbericht eingereicht werden..
Finanzen
Pro Jahr steht ein Betrag in der Grössenordnung von CHF 500 000.— zur Verfügung.
Das Gesuchsformular kann über die E-Mail-Adresse info@bernischekrebsliga auch als Word-Datei bestellt werden.
Forschungskommission
Gesuchsformular als PDF-Datei